Vorsitzender der Sportministerkonferenz kommentiert Sportwetten-Urteil
Karlsruher Urteil zur Zukunft der Sportwetten muss für den Sport kein Nachteil sein
Der Vorsitzende der Sportministerkonferenz der Länder, Senator Thomas Röwekamp, hat für ei-
nen unaufgeregten Umgang mit dem Sportwetten-Urteil plädiert. „Das staatliche Wettmonopol ist
in seiner derzeitigen Ausgestaltung und Handhabung zwar für verfassungswidrig erklärt worden;
man muss sich aber sehr genau die Begründung ansehen und als Staat daraus die notwendigen
Konsequenzen ziehen. Die allgemeine Erwartung, dass das Bundesverfassungsgericht das
staatliche Wettmonopol kippen werde, hat sich glücklicherweise nicht bestätigt.
Das ist zunächst ein gutes Signal für den Sport und die Sportverbände,“ so der SMK-Vorsitzende. Das Karlsruher
Urteil zur Zukunft der Sportwetten müsse also für den Sport kein Nachteil sein. Röwekamp, der
auch Senator für Inneres und Sport in Bremen ist, sprach sich für eine bundeseinheitliche Neure-
gelung aus: „Wir müssen uns jetzt rasch länderübergreifend verständigen und die gesetzgeberi-
schen Spielräume nutzen.“
Die Länder-Sportministerkonferenz (SMK) hatte bislang stets die Haltung vertreten, dass das
staatliche Glücksspielangebot aus ordnungspolitischen Gründen zu erhalten ist. „Es geht uns da-
bei insbesondere um Vorbeugung gegen organisierte Kriminalität und Schutz der Bürger vor
Missbrauch und Spielsucht“, betonte Röwekamp, „sowie darum, dass Spielerträge legaler Wett-
anbieter auch zukünftig für gemeinnützige Zwecke, beispielsweise für den Sport, verbleiben!“
Senator Röwekamp betonte in diesem Zusammenhang, dass auf der letzten Tagung der Sport-
ministerkonferenz im August 2005 das Thema der Sportwetten bereits diskutiert wurde und hier-
zu entsprechende Beschlüsse gefasst wurden, die es dem Sport ermöglichen würden, wie in der
Vergangenheit auch, von Zweckerträgen aller Anbieter zu profitieren. „Die SMK erwartet von al-
len Verantwortlichen (Ministerpräsidentenkonferenz, Innenministerkonferenz, Bundesregierung
und staatliche Blockgesellschaften), dass auch zukünftig sicher gestellt wird, dass alle notwendi-
gen steuerrechtlichen, abgaberechtlichen und technischen Vorkehrungen getroffen werden, so
dass für alle Anbieter gleiche Regelungen, Konzessionsabgaben oder gemeinwohlorientierte
Zweckabgaben gelten, auch wenn künftig private Wettanbieter zugelassen werden würden“, so
Röwekamp, der sich bereit erklärte, sich auch bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat für
die Umsetzung des Beschlusses einzusetzen.