MICHAEL Rechtsanwaelte

Verbraucherzentrale warnt vor als privat getarnten eBay-Verkäufern

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat in einer Pressemitteilung vom 13.12.2007 bekannt gegeben, dass bei einer Überprüfung von 80 eBay-Shops gravierende Verbraucherschutz-Lücken festgestellt worden seien. Von den 80 überprüften eBay-Shops seien 20 Händler als „Privatverkäufer“ getarnt gewesen, um so wesentliche Verbraucherrechte wie die Gewährleistungsrechte oder das Widerrufsrecht umgehen zu können.  

Besonders ärgerlich ist dabei, dass ein Vorgehen gegen die als privat getarnten eBay-Händler sehr aufwendig und zum Teil kaum möglich ist. Die „privaten“ Anbieter verwenden nämlich – entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung – kein Impressum. Sie geben in ihrem Verkaufsauftritt lediglich ihr eBay-Pseudonym an, so dass der Name und die Anschrift des Händlers den Käufern unbekannt bleibt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen habe deshalb auch nur 11 der 20 als privat getarnten eBay-Händler abmahnen können. Bei den übrigen 9 eBay-Händlern sei eine ladungsfähige Anschrift nicht zu ermitteln gewesen.

Dies führt zu der bedauerlichen Situation, dass gewerblich angemeldete eBay-Händler derzeit wegen nur kleineren Verstößen – etwa Ungenauigkeiten bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung -reihenweise abgemahnt werden. Die als privat getarnten eBay-Händler, welche gegen sämtliche Verbraucherschutzvorschriften verstoßen,  sind dagegen auf Grund ihrer verschleierten Identität vor Abmahnungen ziemlich gut geschützt.

Die Verbraucherschützer forderten das Auktionshaus eBay deshalb auf, die Verbraucherrechte stärker zu überwachen und einen Missbrauch unverzüglich zu ahnden. „eBay muss einen gewerblichen Online-Shop, der sich als Privatverkäufer tarnt, unverzüglich ausschließen“, forderte Verbandschef Gerd Billen.

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