Urheberrechtsverletzung: Journalist verklagt YouTube
Der Videojournalist Robert Tur hat Klage gegen die Video-Webseite YouTube eingereicht. Ein von ihm im Jahr 1992 gedrehtes Video über Unruhen in Los Angeles war kostenfrei über YouTube erhältlich.
Dazu berichtet das Online-Magazin irights.info:
Copyright-Probleme für YouTube
Die Video-Website YouTube soll nach Ansicht von einigen Filmemachern nicht ausreichend streng gegen Urheberrechtsverstöße vorgehen. Der Hubschrauberpilot und Videojournalist Robert Tur hat nun gegen YouTube geklagt. Wie aussichtsreich das ist, darüber gehen die Meinungen der Experten auseinander.
Tur hatte 1992 ein Video über die Unruhen in Los Angelos gedreht, auf dem er die Misshandlung eines afro-amerikanischen Mannes durch Polizisten dokumentierte. Das Video wurde in verschiedenen TV-Nachrichtensendungen und Reportagen gezeigt und schließlich ohne Turs Zustimmung auf YouTube angeboten. Tur ging vor Gericht und verlangt die Entfernung und eine gerichtliche Verfügung, dass das Video nicht mehr auf YouTube auftauchen wird. YouTube erklärte in einer Stellungnahme, dass sich Tur nie beim Unternehmen gemeldet habe, um das Video von der Site nehmen zu lassen.
Nutzer können Videos auf den YouTube-Server hochladen, ohne dass sie vorher überprüft werden. Sie müssen dabei jedoch den Geschäftsbedingungen zustimmen und sich damit verpflichten, dass sie nur Material veröffentlichen, wenn sie die Rechte daran besitzen oder die Urheber nichts gegen eine Veröffentlichung einzuwenden haben. Rechteinhaber haben die Möglichkeit, gegen die Veröffentlichung vorzugehen, wenn sie herausfinden, dass ihre Arbeiten gegen ihren Willen auf der Site veröffentlicht sind.
Dafür müssen Rechteinhaber die Site allerdings selbst beobachten, um Übertretungen aufzuspüren. Für jede einzelne unrechtmäßige Veröffentlichung müssen sie jedes Mal der gleichen Beschwerdeprozedur folgen, um ihre Werke zu entfernen. Vor allem bei beliebten Videos kann dies aufwändig werden – kaum ist ein Clip heruntergenommen, hat jemand anders ihn wieder hochgeladen.
YouTube verteidigt sich mit dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA), in dem Service-Provider von der Haftung für die Handlungen ihrer Nutzer ausgenommen werden. Der Anwalt Fred von Lohmann von der Electronic Frontier Foundation (EFF) sieht YouTube als solchen Dienstleister an: “Schließlich kann Verio (US-amerikanischer Provider, Anm. d. Red.), der hunderttausende von Websites rund um die Welt für seine Kunden beherbergt, es sich nicht leisten, jedes Mal, wenn einer der Kunden ein Foto von einem Mitbewerber kopiert, verklagt zu werden“, schreibt er in einem Artikel für Hollywood Reporter Esq.
Meist genutzter Video-Service im Netz
YouTube bietet seit Dezember 2005 allen Nutzern die Möglichkeit, Videos ins Internet hochzuladen. Trotz der kurzen Zeit seines Bestehens hat es YouTube geschafft, zum meist genutzten Video-Hoster der Welt zu werden: Die US-amerikanische Firma Nielsen Netratings schätzt, dass bei YouTube täglich 50 Millionen Videos abgerufen werden und der Dienst Monate mehr als 12 Millionen Zuschauer hat. YouTubes Erfolg beruht vor allem darauf, dass das Hochladen von Videos denkbar einfach ist. Zum Ansehen werden keine gesonderte Software oder Plugins benötigt – die Videos laufen direkt im Browser und können problemlos in die eigene Website oder ein Blog eingebunden werden.
Der derzeitige Prozess ist keine Überraschung: YouTube und ähnliche Dienste, bei denen Nutzer selber Videomaterial hochladen können, stehen schon lange im Verdacht, es mit dem Urheberrecht nicht sehr genau zu nehmen. YouTube verdankt seine Popularität wenigstens zum Teil einer solchen Urheberrechtsverletzung: Im Februar 2006 wurden einige Sketche aus der US-amerikanischen Comedy-Show „Saturday Night Live“ auf YouTube veröffentlicht. NBC, die Produktionsfirma, protestierte und die Videos verschwanden. Aber erst durch den Protest wurden viele Nutzer auf YouTube aufmerksam. NBC hat inzwischen ein Lizenzabkommen mit YouTube geschlossen, durch das der Video-Service nun ausgewählte „Saturday Night Live“-Sketche zeigen kann.
Dienstag, 01.08.06, © iRights.info: Valie Djordjevic
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