LAG Köln: Die Rückgabe einer (auch ungelesenen) Kündigung lässt deren Zugang nicht entfallen
22. Januar 2008Das LAG Köln hat mit Beschluss vom 04.09.2007 (14 Ta 184/07) entschieden, dass der Umstand, dass ein Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben, das sein Arbeitgeber ihm kurz zuvor ausgehändigt hat, ungelesen wieder zurückgibt, nicht den Zugang der Kündigung verhindert. Der Zugang einer Willenserklärung setzt nicht Kenntnis von ihrem Inhalt, sondern nur die Möglichkeit der Kenntnisnahme voraus.