Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf
20. Juni 2011Der Bundesgerichtshof hat jetzt eine Entscheidung zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf getroffen. Der Kläger kaufte im September 2003 vom Beklagten ein Neufahrzeug Mazda M 6 Kombi für 25.860 €. Nach Auslieferung des Fahrzeugs rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die zu einer Reihe von Werkstattaufenthalten führten. Mit Schreiben vom 23. November 2005 trat […]