KG Berlin: Powerseller müssen in eBay-Angeboten ihren Vornamen ausschreiben
6. März 2007von Rechtsanwalt Christoph Wink I. Die aktuelle Entscheidung des KG Berlin zum eBay-Recht Eine weitere, in Ihren Auswirkungen erhebliche Entscheidung zur Gestaltung von Angeboten im Internet-„Auktionshaus“ eBay hat das KG Berlin mit Beschluß vom 13.02.2007 (5 W 34/07) getroffen. Das Kammergericht befand, dass gewerbliche Händler (Powerseller) im Rahmen ihrer Angebote auf der Internetplattform eBay ihren Vornamen […]