Kein Unfallschutz bei Enkelbetreuung durch Großeltern
13. Juni 2019Das Bundessozialgericht hat am 19.06.2018 entschieden, dass Kinder, die von ihren Großeltern betreut werden, bei Unfällen nicht gesetzlich versichert sind. Der Unfallschutz besteht nur, wenn sich die Kinder in einem staatlich organisierten Verantwortungsbereich befinden, was bei Großeltern nicht der Fall sei. Der Entscheidung lag ein tragischer Unglücksfall zu Grunde. Eine Großmutter betreute häufiger ihren Enkel […]