Anspruch auf Teilzeitarbeit – auch für „suspendierte“ Eltern?
19. Juni 2005von Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido Fuchs Möchten Arbeitnehmer nach dem sogenannten Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) eine Elternzeit für sich in Anspruch nehmen, so müssen sie dies nicht nur fristgerecht zuvor bei dem Arbeitgeber anmelden, sondern unter anderem auch erklären, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes sie diese Elternzeit […]