LAG Bremen: Stundenlohn von 5 EUR sittenwidrig
29. August 2008Das LAG Bremen verkündete (Urt. v. 17.06.2008 – 1 Sa 29/08), dass ein Stundenlohn von 5 Euro für Arbeitskräfte, die als Auspackhilfen im Supermarkt tätig sind, sittenwidrig niedrig ist.
Das LAG Bremen verkündete (Urt. v. 17.06.2008 – 1 Sa 29/08), dass ein Stundenlohn von 5 Euro für Arbeitskräfte, die als Auspackhilfen im Supermarkt tätig sind, sittenwidrig niedrig ist.