AG Hamm: Begriffe „free“, „gratis“, „umsonst“ auf Homepage – grundsätzlich kein Vergütungsanspruch des Seitenbetreibers
3. Juni 2008Mit seinem Urteil vom 26.03.2008 (17 C 62/08) hat das AG Hamm entschieden, dass ein Vergütungsanspruch in der Regel ausscheidet, wenn auf einer Homepage Begriffe wie „free“, „gratis“ oder „umsonst“ verwendet werden, sich eine Entgeltpflicht erst aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt und durch die Gestaltung letztlich der Eindruck eines kostenlosen Angebotes erweckt wird.