BSG: Unwiderrufliche Freistellung eines Arbeitnehmers läßt Versicherungspflicht NICHT (mehr) entfallen
19. Februar 2009von Rechtsanwalt Christoph Wink Fachanwalt für Arbeitsrecht Mit seinem Urteil vom 24.09.2008 (B 12 KR 22/07 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die vereinbarte, unwiderrufliche Freistellung eines Mitarbeiters bis zu dem Zeitpunkt seines Ausscheidens nicht zu einem Fortfall der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung führt – und damit zu einer erheblichen Rechtssicherheit im Zusammenhang […]