BGH: keine Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreperaturklausel
29. August 2008Ein Vermieter kann im Rahmen einer Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB keinen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, die den Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist. So entschied der BGH am 9. Juli 2008 (Az: VIII ZR 181/07)