Keine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren beim Fahrradfahren zu dicht an geparkte Autos geraten und Schäden verursachen.
29. Juni 2018So entschied jetzt das Landgericht Koblenz in seinem Urteil vom 07.02.2018, Az. 13 S 2/18 Worum ging es in dem Rechtsstreit? Zwei Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren waren mit ihren Fahrrädern zu einem nahegelegenen Spielplatz unterwegs. Dabei fuhren sie auf Anweisung ihrer Eltern auf der wenig befahrenen Straße und nicht auf dem […]