OLG Celle: Erhebung einer Pauschalgebühr durch Kreditinstitut für Rücklastschriften unzulässig
28. Januar 2008Mit Urteil vom 07.11.2007 (3 U 152/07) hat das OLG Celle entschieden, dass Banken im Giro-Zahlungsverkehr für die Bearbeitung von Rücklastschriften (oder auch Rückschecks) mangels Deckung keine pauschale Vergütung von ihren Kunden verlangen dürfen.