LG Braunschweig: Einstweilige Verfügung gegen save.tv
8. Juni 2006Eine Berliner Filmproduzentin hat eine eistweilige Verfügung gegen den Online-Viderorekorder-Dienst save.tv erwirkt. save.tv wird es darin untersagt, Filme der Produzentin mitzuscheiden und seinen Kunden weiterzugeben. Solche Online-Videorekorder sind derzeit rechtlich umstritten (für die Nutzer selbst aber keinesfalls strafbar). Große Medienanstalten sehen darin eine Verletzung Ihrer Urheber- bzw. Nutzungsrechte. So urteilte beispielsweise das LG Leipzig im […]