LG Stuttgart: Negative Feststellungsklage bei unberechtigter Abmahnung wegen Filesharing
5. Dezember 2007Wer wegen eines Zahlendrehers bei der IP-Adresse zu Unrecht abgemahnt wird, kann sich dagegen nach Ablauf einer Frist zur Abstandnahme mit einer negativen Feststellungsklage zur Wehr setzen. Dies entschied das Landgericht Stuttgart durch Urteil vom 16.07.2007 (Az. 17 O 243/07).