LG Coburg: Kündigung wegen lauter Musik
28. August 2008In seinem Beschluss vom 15. April 2008 (Az: 32 S 1/08) legte das Landgericht fest, dass bei Störung des Hausfriedens durch einen Mieter diesem fristlos gekündigt werden kann.
In seinem Beschluss vom 15. April 2008 (Az: 32 S 1/08) legte das Landgericht fest, dass bei Störung des Hausfriedens durch einen Mieter diesem fristlos gekündigt werden kann.