Mindestlohn auch für Nachtzuschläge sowie Urlaubs- und Feiertage
5. Oktober 2017Am 20.09.2017 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge sowie tarifliches Urlaubsentgelt auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns berechnet werden müssen. Eine Anrechnung des gezahlten „Urlaubsgeldes“ auf den Mindestlohn darf nicht erfolgen, da es sich hierbei nicht um Vergütung für geleistete Arbeit handelt. Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen […]