LG Darmstadt: 25 S 118/2005
12. April 2006In einem Berufungsverfahren hat das LG Darmstadt festgestellt, dass der Internetprovider T-Online nicht berechtigt ist, die IP-Adresse seiner Kunden zu speichern, sofern dies nicht für abrechnungstechnische Zwecke erforderlich ist. Geklagt hatte ein Flatrate-Nutzer.