BGH: Geltung des Abflussprinzips, Pauschalabzüge bei einzelnen Heiz- und Betriebskostenpositionen
14. Mai 2008Mit seinem Urteil vom 20.02.2008 (VIII ZR 27/07) hatte sich der BGH mit verschiedenen Aspekten der Berechnung einer Heiz- und Betriebskostenpositionen zu befassen. Gegenstand der Entscheidung war insbesondere, ob ein Vermieter (1.) nach dem sog. „Abflussprinzip“ abrechnen darf, wie (2.) bei der Position „Hauswartkosten“ nicht umlagefähige Kosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten) zu berücksichtigen sind und […]