Fristlose Kündigung wegen angeblicher Konkurrenztätigkeit
31. August 2017Arbeitnehmer unterliegen auch ohne eine ausdrückliche Regelung einem Wettbewerbsverbot während der Zeit, in der sie für einen bestimmten Arbeitgeber tätig sind. Dies bedeutet, dass sie dem eigenen Arbeitgeber keine Konkurrenz machen dürfen, wobei Verstöße gegen dieses Verbot zu einer Kündigung führen können. Das Landesarbeitsgericht Köln hatte im Februar 2017 folgenden Fall zu entscheiden: Ein Steuerberater, […]