Arbeitnehmerüberwachung durch Keylogger
11. August 2017Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.07.2017 entschieden, dass so genannte Keylogger nicht auf einem Arbeitsplatz-PC durch den Arbeitgeber eingesetzt werden dürfen ohne begründeten Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um ein Computerprogramm, mit dem alle Tastatureingaben an einem Arbeitsplatz-PC für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers […]