BGH: Zahlung von (Sanierungs-) Beraterhonoraren bei Insolvenzreife nicht generell zulässig
30. Oktober 2007Der BGH hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses vom 05.02.2007 (II ZR 51/06) erkannt, dass GmbH-Geschäftsführer bei bestehender Insolvenzreife der Gesellschaft nur dann an einen Sanierungsberater ein Honorar aus dem Gesellschaftsvermögen zahlen dürfen, wenn dem Honorar eine angemessene, den Interessen der Gläubigergemeinschaft entsprechende Gegenleistung gegenüber steht. Zahlt der GmbH-Geschäftsführer das Honorar, obwohl alle Sanierungsmaßnahmen von vorneherein aussichtslos […]