Ausweitung der Informationspflichten im Impressum gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDG)
13. Februar 2007von Rechtsanwalt Christoph Wink I. Änderung des § 6 TDG Durch § 6 TDG wird die Verpflichtung der Diensteanbieter für geschäftsmäßige Teledienste begründet, konkrete Pflichtangaben über das Unternehmen in ihren Webauftritt einzubinden. In der Praxis erfolgt dies unter dem Impressum. Der Gesetzgeber hat durch Artikel 12 Absatz 15 des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das […]