Keine Witwenrente bei großem Altersunterschied
21. März 2018Sieht eine Regelung in einer betrieblichen Altersversorgung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem es einen Streit um die Hinterbliebenenversorgung […]