OLG Frankfurt: Wer im Impressum steht, haftet
2. September 2008Am 12.02.2008 (Az. 11 U 28/07) entschied das OLG Frankfurt, dass derjenige, der im Impressum einer Internetseite ausgewiesen ist, sich deren Inhalte zu Eigen macht und auch für von Beauftragten begangene Rechtsverletzungen haftet.