BGH: Abschluss eines Garantievertrages von 40 Jahren ist nicht wettbewerbswidrig
25. August 2008In seinem Urteil (vom 26.06.2008 – Az. I ZR 221/05) befand der BGH den Abschluss eines Garantievertrages mit einer Laufzeit von 40 Jahren mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Zusage zu einer „Extremen Garantie“ ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange […]