Rechtsscheinwirkung der Gesellschafterliste nach Inkrafttreten des MoMiG
29. Dezember 2008Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist zum 1. November 2008 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung aufgrund des MoMiG ist die Rechtsscheinwirkung der Gesellschafterliste. Künftig können Geschäftsanteile gutgläubig erworben werden (§ 16 Abs. 3 GmbHG n.F.). Dabei muss der Geschäftsanteil durch Rechtsgeschäft (nicht also etwa durch Gesamtrechtsnachfolge) vom Nichtberechtigten erworben worden sein. Weitere […]