LAG Berlin: Kein Schadenersatzanspruch wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung
21. Oktober 2006Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in seiner Verhandlung vom 19. Oktober 2006 die Klage einer leitenden Mitarbeiterin auf Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei der Beförderung abgewiesen. Anders als das Arbeitsgericht hat es den Umstand, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung schwanger war und ein männlicher Mitbewerber vorgezogen worden ist, nicht als ein genügendes Indiz dafür […]