OLG Hamburg: Online-Händler müssen in der Widerrufsbelehrung oder im Impressum nicht zwingend eine Fax-Nummer angeben
3. März 2008Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 05.07.2007 – Az. 5 W 77/07) müssen Online-Händler weder in der Widerrufsbelehrung noch im Impressum zwingend eine Fax-Nummer angeben. Das OLG Hamburg hat ausdrücklich klargestellt, dass den gesetzlichen Bestimmungen keine Verpflichtung des Unternehmers – auch nicht stillschweigend als selbstverständlich vorausgesetzt – dahingehend zu entnehmen sei, dass der […]