BGH: Kein Erstattungsanspruch des Mieters bei eigenmächtiger Mängelbeseitigung
30. Januar 2008Der BGH hat mit Urteil vom 16.01.2008 (VIII ZR 222/06) entschieden, dass Mieter für eine eigenmächtige Mängelbeseitigung regelmäßig keinen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber ihrem Vermieter haben.