BGH: Makler müssen in Immobilienanzeigen Angaben zum Energieverbrauch machen
9. Oktober 2017Der BGH hat entschieden, dass Immobilienmakler in Immobilienanzeigen Angaben zur Art des Energieausweises, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Wohngebäudes, zum Baujahr des Wohngebäudes, zur Energieeffizienzklasse und zum Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs machen müssen (Urteile vom 05.10.2017, Az.: I ZR 229/16, I ZR 232/16 und I ZR 4/17).