eBay: Hinweis „Verkäufer trägt eBay-Gebühren“ kann abgemahnt werden
29. November 2007Zahlreiche eBay-Händler werben mit dem Hinweis, dass die eBay-Gebühren vom Verkäufer getragen werden. Sowohl das OLG Hamburg als auch das KG Berlin haben nun entschieden, dass diese Form der Werbung bei eBay-Angeboten unter bestimmten Voraussetzung wettbewerbswidrig ist und zur Abmahnung berechtigt.