BGH: Zur Zulässigkeit der Domainregistrierung durch Vertreter
19. Februar 2007von Rechtsanwalt Christoph Wink Bei der Anmeldung einer Internetdomain gilt regelmäßig der Prioritätsgrundsatz („first come – first served“). Hiernach prüft die für die Registrierung zuständige Stelle (dies ist für second-level-domains unter der deutschen top-level-domain „.de“ die Denic eG, Frankfurt a.M.) lediglich, ob die gewünschte Domain bereits für einen Dritten registriert ist. Die Prüfung der Frage, […]