BVerfG: Anordnung eines dinglichen Arrests in Höhe von rund 28 Mio.
9. Juni 2006Zum Beschluss vom 29. Mai 2006 – 2 BvR 820/06 – Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Förderung der Entwicklung von Atomwaffen wurde der dingliche Arrest in das Vermögen des Beschwerdeführers angeordnet. Nachdem der Bundesgerichtshof zunächst den dinglichen Arrest in Höhe von rund 2,6 Mio € angeordnet hatte, erhöhte das Amtsgericht den […]