BGH: Formularmäßige „Farbwahlklausel“ für Schönheitsreparaturen unwirksam
22. August 2008von Rechtsanwalt Christoph Wink Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Der BGH hat mit Urteil vom 18.06.08 (VIII ZR 224/07) eine Klausel in einem Mietvertrag (Wohnraummiete) für unwirksam erklärt, wonach der Mieter verpflichtet wurde, bei Schönheitsreparaturen nur „neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten“ zu verwenden – und damit auch die gesamte formularmäßige Verpflichtung des Mieters zur […]