BGH: Rechnung mit Zahlungsziel begründet keinen Verzug eines Verbrauchers
30. November 2007Mit Urteil vom 25.10.2007 (III ZR 91/07) hat der BGH entschieden, dass die Übersendung einer Rechnung an einen Verbraucher, die ein Zahlungsziel enthält, nicht allein ausreicht, um einen Zahlungsverzug auszulösen.