Stellenanzeige „Frauen an die Macht!“
9. Januar 2018Grundsätzlich müssen Stellenanzeigen von Arbeitgebern so formuliert sein, dass sie keine verbotene Diskriminierung enthalten, z. B. wegen des Geschlechts, wegen des Alters, wegen einer Behinderung etc.; so sieht es das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Auch dürfen die Bewerber bzw. Bewerberinnen nicht wegen ihres Geschlechts oder wegen ihres Alters etc. ausgewählt oder abgelehnt werden. Hiervon gibt […]