Bei Krankheit nur sechs Wochen Entgeltfortzahlung ?
15. September 2017Nach Ablauf von sechs Wochen hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; so steht es im Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Anspruch entsteht allerdings neu, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt hatte und dann erneut erkrankt ist; dies gilt aber nicht bei einer Fortsetzungserkrankung. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er zwischen dem Ende der Arbeitsunfähigkeit […]