BFH: GmbH-Geschäftsführer haften auch bei Insolvenz für nicht abgeführte Lohnsteuer
13. Februar 2008Mit Urteil vom 05.06.2007 (VII R 65/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass GmbH-Geschäftsführer auch bei Insolvenz der Gesellschaft für schuldhaft nicht abgeführte Lohnsteuer gem. § 69 AO persönlich einstehen müssen – ein mögliches Anfechtungsrecht des späteren Insolvenzverwalters steht dem nicht entgegen.