AG Hamburg-Altona: Urteil gegen „Abmahnanwalt“ Rasch
20. Dezember 2007Wie der Online-Dienst Heise (www.heise.de) berichtet, hat das Amtsgericht Hamburg-Altona mit Urteil vom 11.12.2007 (316 C 127/07) einer Klage gegen die Kanzlei Rasch stattgegeben und diese zur Zahlung von Rechtsverfolgungskosten eines von der Musikindustrie und Kanzlei Rasch zu Unrecht beschuldigten Bürgers verurteilt.