Neue Hammer Unterhaltsleitlinien
Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2020) bekanntgegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen. Die neuen Leitlinien übernehmen die neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2020. Die Leitlinien sind u.a. auf der Hompage des Oberlandesgerichts Hamm veröffentlicht und können unter dem Link https://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitlinie/HLL_2020.pdf aufgerufen werden.
Bei Fragen steht Ihnen RA Mell, Fachanwalt für Familienrecht, gern beratend zur Seite.
« Info für Mandanten: Transparenzregister OLG Frankfurt a.M.: Verwarngelder für Falschparker ungültig »