Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021
Ab dem 01.01.2021 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle, wonach die Bedarfssätze der Unterhaltsberechtigten erneut gestiegen sind. Ob dies jedoch auch zu einer Erhöhung der Unterhaltszahlung führt, ist nicht zwangsläufig gesagt, da die Höhe des zu leistenden Unterhalts von weiteren Faktoren abhängig und somit im Einzelnen zu überprüfen wäre.
Gerne werden wir Ihnen durch Überprüfung der Höhe Ihres Unterhaltsanspruchs bzw. Ihrer Zahlungsverpflichtung weiterhelfen.
Wenn Sie Fragen zum Familienrecht haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mell als Fachanwalt für Familienrecht gerne zur Verfügung.
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