LG Hamburg: Filesharing – „Eltern haften für ihre Kinder“
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 09.03.2006 und vom 21.04.2006 (308 O 139/06) seine Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit von Eltern (Anschlussinhabern) für durch ihre minderjährigen Kinder begangene Urheberrechtsverletzungen bestätigt.
Nach Ansicht der Hamburger Richterschaft bestehe eine Verpflichtung der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen über den Internetanschluss zu treffen (Einrichtung gesonderter Nutzerkonten mit beschränkten Zugriffsbefugnissen, Einrichtung einer Firewall, etc.).
Fehlt Eltern die notwendige Sachkunde zu derartigen Maßnahmen, so müssen sie sich dazu (notfalls auch entgeltlicher) fachkundiger Hilfe bedienen und dürfen ihren Kindern den Internetzugang nicht „ungeschützt“ überlassen.
Die Beschlüsse liegen nunmehr über jurPC im Volltext vor und können dort eingesehen werden.
Hinweis
Entgegen der zitierten Entscheidung des LG Hamburg hat das LG Mannheim am 29.09.06 (7 O 76/06) entschieden, dass Eltern nicht zwingend für Urheberrrechtsverletzungen durch ihre Kinder einstehen müssen.
Quelle: LG Hamburg, Beschluß vom 09.03. und 21.04.06 (308 O 139/06), JurPC Web-Dok. 78/2007
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