MICHAEL Rechtsanwaelte

LG Düsseldorf: Abwälzung des Versandrisikos auf den Verbraucher sowie Spa

Mit einstweiliger Verfügung vom 13. November 2006 (Az: 12 O 401/06) hat das Landgericht Düsseldorf eine Klausel, die das das Versandrisiko bei eBay-Geschäften auf den Verbraucher abwälzt, für wettbewerbswidrig erklärt. Außerdem sah das Landgericht Düsseldorf eine Klausel, wonach Spaßbietern eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Kaufpreises in Rechnung wurde, als wettbewerbsrechtlich unzulässig an.

Der Unternehmer und Antragsgegner verwendete bei seinen eBay-Angeboten folgende Klauseln:

Unversicherter Versand:

Versand: Versichert innerhalb Deutschland. Der Käufer kann eine andere Versandart wählen, dann trägt aber der Käufer das Versandrisiko!

Spaßbieterklausel:

Spaßbietern werden 15% des Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Beide Klauseln erklärte das Landgericht Düsseldorf für wettbewerbswidrig. Durch die erste Klausel werde der Verbraucher beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 BGB) darüber getäuscht, dass hier stets der Unternehmer gemäß §§ 474 II, 446 BGB das Versandrisiko (Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware) bis zur Übergabe der verkauften Ware an den Käufer trägt. Die zweite Klausel sei (als verdeckter pauschalierter Schadensersatz) unwirksam, wenn nicht zugleich den Anforderungen des § 309 Nr. 5 BGB Rechnung getragen und der Verbraucher darauf hingewiesen werde, dass die Klausel bei Ausübung des Widerrufsrechts im Fernabsatz aus §§ 312d Abs. 1, 355 BGB durch den Verbraucher nicht greift.

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