LG Bremen: Lebenslang wegen Mordes im „Torsoverfahren“
Mit Urteil vom vergangenen Freitag hat das Schwurgericht I des Landgerichts Bremen den 46-jährigen Angeklagten, einen ehemaligen Polizeibeamten, wegen Mordes an seiner etwa ein Jahr älteren Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Mordmerkmal hat das Gericht niedrige Beweggründe als verwirklicht angesehen.
Der Angeklagte und seine Ehefrau waren zur Tatzeit bereits über 20 Jahre verheiratet. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte eine Beziehung zu einer anderen Frau und auch den Wunsch, mit dieser Frau zusammen zu leben. Am 08.09.2004 ist der Torso der Ehefrau, die seit dem 23.08.2004 nicht mehr gesehen wurde, in der Waller Feldmark in Bremen verpackt in einer blauen Tasche aufgefunden worden. Kopf und Beine waren abgetrennt und sind nie aufgefunden worden.
Das Gericht ist auf Grund der Beweisaufnahme und der sich daraus ergebenden Indizien zu dem Ergebnis gelangt, dass der Angeklagte seine Frau getötet hat. Sachverständige stellten fest, dass die Ehefrau bereits verstorben war, als Kopf und Beine abgetrennt worden sind. Zwar hatte die Ehefrau unmittelbar vor ihrem Tode eine größere Menge Schlaftabletten eingenommen und eine Blutalkoholkonzentration von ca. 0,72 Promille. Es konnte aber ausgeschlossen werden, dass hierdurch bereits der Tod eingetreten ist.
Erst im Laufe der Hauptverhandlung hat der Angeklagte in einem an den Vorsitzenden Richter gerichteten Brief erklärt, den Körper seiner Frau zerstückelt zu haben. Seiner in diesem Brief geäußerten Erklärung, dass seine Ehefrau bereits tot gewesen sei, als er sie aufgefunden habe, hat das Gericht keinen Glauben geschenkt.
Das Verfahren hat insgesamt 33 Verhandlungstage in Anspruch genommen. Es wurden über 100 Zeugen vernommen sowie 11 Sachverständige angehört.