LG Braunschweig: Markenrechtsverletzung durch Google Adwords
Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 30.01.2008 (Az.: 9 O 2958/07 445) entschieden, dass die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword beim Schalten einer Anzeige im Rahmen einer Google-Adword-Kampagne grundsätzlich eine Markenrechtverletzung darstellt. Damit hielt das Gericht an seiner bereits mehrfach in früheren Entscheidungen vertretenen und vom OLG Braunschweig bestätigten Rechtsprechung fest (LG Braunschweig, Urteil vom 07.03.2007 ? Az. 9 O 2382/06 und Beschluß vom 04.10.2006 ? Az. 901678/06; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.12.2006 ? Az. 2 W 177/07, Urteil vom 12.07.2007 ? Az. 2 U 24/07 und Beschlüsse vom 28.09.2007 ? Az. 2 U 66/07 und Az. 2 U 61/07).
Das Gericht hat jedoch zugleich einschränkend festgestellt, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann vorliege, wenn die fremde Marke auch nachweislich als Keyword verwendet wurde. Voraussetzung für eine Markenrechtsverletzung sei, dass der Verletzte beweist bzw. im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubhaft macht, dass das geschützte Zeichen auch tatsächlich als sogenanntes Keyword i.S.v. § 14 MarkenG genutzt worden ist. Sei es durch direkte Eingabe durch den Verletzer oder über die quasi automatische Hinzufügung durch die Google-Standardoption „weitgehend passende Keywords“.
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