LG Braunschweig: Einstweilige Verfügung gegen save.tv
Eine Berliner Filmproduzentin hat eine eistweilige Verfügung gegen den Online-Viderorekorder-Dienst save.tv erwirkt. save.tv wird es darin untersagt, Filme der Produzentin mitzuscheiden und seinen Kunden weiterzugeben.
Solche Online-Videorekorder sind derzeit rechtlich umstritten (für die Nutzer selbst aber keinesfalls strafbar). Große Medienanstalten sehen darin eine Verletzung Ihrer Urheber- bzw. Nutzungsrechte. So urteilte beispielsweise das LG Leipzig im Mai 2006, dass der Online-TV-Recorder shift.tv gegen das Urheberrecht von RTL verstoßen.
In seiner Begründung zum aktuellen Urteil gab der zuständige Richter Jochen Meyer laut dpa an, dass die Rechte grundsätzlich bei den Urhebern liegen würden. Ausnahmen seien zwar Kopien zu reinen Privatzwecken, die beklagte Firma ermögliche ihren Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer nicht möglich wären. Damit verstoße sie gegen das Gesetz. So könnten auch Filme von nicht empfangbaren Sendern (etwa Dritten Programmen) aufgenommen werden. Die von RTL beauftragte Kanzlei hatte in ihrem Schreiben an Cinefacts vorgetragen, dass nur dem Sender das Recht zustehe, das Programm zu senden und weiterzusenden, zu kopieren und öffentlich zugänglich zu machen.
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