JM Niedersachsen: Urteilsabsprachen erfordern gesetzliche Regelung
Justizministerin Heister-Neumann begrüßt, dass nunmehr auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Handlungsbedarf erkannt und einen Entwurf zur Regelung der Absprachen im Strafverfahren vorgelegt hat.
Niedersachsen hatte bereits am 7. April 2006 einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Nun wird der niedersächsische Vorschlag gemeinsam mit dem des BMJ zur Stellungnahme in die Geschäftsbereiche der anderen Bundesländer gegeben.
„Damit wird deutlich, dass der niedersächsischen Vorstellung zur Behandlung der so genannten Deals ein hoher Stellenwert eingeräumt wird“, erklärt Heister-Neumann.
Mit dem Gesetzentwurf wird eine Forderung des Bundesgerichtshofs umgesetzt, Urteilsabsprachen im Strafverfahren gesetzlich zu regeln. Der niedersächsische Gesetzentwurf ist mit der Praxis abgestimmt und schafft zukünftig eindeutige gesetzliche Rahmenbedingungen. Die vorgeschlagenen Regelungen garantieren die Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligten an den Absprachen und stellen sicher, dass die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung gewahrt bleibt.
Quelle: Justizministerium Niedersachsen (JM Niedersachsen), www.mj.niedersachsen.de
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