GS Medien & Verlags GmbH verliert Prozess am Amtsgericht München
Die Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare hat einen weiteren Prozess gegen einen Adressbuchverlag gewonnen.
Über die GS Medien & Verlags GmbH haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet. Zahlreiche Unternehmer sind auf das Werbeschreiben von GS Medien hereingefallen und sollten mehr als 1.000,- € pro Jahr für einen völlig wertlosen Eintrag in ein Internetbranchenverzeichnis bezahlen.
Das Amtsgericht München hat nun entschieden (Urteil vom 16.10.2009, Az. 121 C 9502/09), dass der GS Medien & Verlags GmbH kein Vergütungsanspruch zusteht. In den Entscheidungsgründen weist das Gericht darauf hin, dass die Entgeltklausel im Kleingedruckten des Formulars überraschend ist und deshalb nicht Vertragsbestandteil werden konnte.
„Die optische Gestaltung und die irreführenden Hinweise auf eine bloße Korrektur bereits eingetragener Daten verwischen die sonstigen Hinweise auf ein Angebot auf einen kostenpflichtigen Eintrag und führen dazu, dass die unauffällige kleingedruckte Preisangabe im Fließtext als überraschend einzustufen ist“, so das Amtsgericht München.
Wer bereits Zahlungen an GS Medien geleistet hat, kann diese zurückverlangen. Da das Amtsgericht München festgestellt hat, dass GS Medien kein Zahlungsanspruch zusteht, besteht im Falle der bereits erfolgten Zahlung ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch. Wenn Sie an GS Medien gezahlt haben sollten, kontaktieren Sie uns einfach kurz telefonisch (02332/7041-28) oder per E-Mail (tarrach@rae-michael.de). Wir beraten Sie dann zu der weiteren Vorgehensweise.
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